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   BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18   

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https://dejure.org/2020,5628
BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18 (https://dejure.org/2020,5628)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2020 - 9 C 10.18 (https://dejure.org/2020,5628)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 9 C 10.18 (https://dejure.org/2020,5628)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rewis.io

    Fernstraßenrechtliches Anbauverbot

  • doev.de PDF

    Fernstraßenrechtliches Anbauverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FStrG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Errichtung eines Hochbaus außerhalb der in § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FStrG genannten Zone; Kein Eingreifen des gesetzlichen Anbauverbots bei Anlegen der Zufahrt auf einem Grundstücksteil innerhalb der Anbauverbotszone

  • rechtsportal.de

    FStrG § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Errichtung eines Hochbaus außerhalb der in § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FStrG genannten Zone; Kein Eingreifen des gesetzlichen Anbauverbots bei Anlegen der Zufahrt auf einem Grundstücksteil innerhalb der Anbauverbotszone

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur Zufahrt liegt in der Verbotszone: Hochbau fällt nicht unter Anbauverbot!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 167, 287
  • NVwZ 2020, 809
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 59.84

    Errichtungsverbot - Fernstraßenrecht - Hochbauten - Art und Umfang der Errichtung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18
    Hochbau im Sinne des Gesetzes ist jede bauliche Anlage, die mit dem Erdboden verbunden ist und über die Erdgleiche hinausragt (BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 59.84 - BVerwGE 74, 217 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 59.84 - BVerwGE 74, 217 ) dient die Vorschrift zwar zunächst der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; diesen Gesichtspunkt benennen die Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 1/4248 S. 21; BT-Drs. 7/1265 S. 19) als einzigen tragenden Grund.

    So kann zwar einer Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG auf Hochbauten innerhalb der Anbauverbotszone einer von Lärmschutzwänden eingefassten Straße mit Rücksicht auf den genannten Nebenzweck nicht entgegengehalten werden, die für die Autofahrer unsichtbaren Bauten könnten die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs von vornherein nicht gefährden (in diesem Sinne auch BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 59.84 - BVerwGE 74, 217 ).

  • BVerwG, 07.10.1977 - 4 C 47.75

    Baugenehmigungsbehörde - Zustimmungsbedürftige Baugenehmigung - Bauliche Anlage -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18
    Ist sie dagegen als solche zustimmungsbedürftig, gilt dies ohne Rücksicht darauf, ob sie unter anderen rechtlichen Gesichtspunkten oder nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise zusammen mit den anderen Baumaßnahmen als ein einheitliches Vorhaben erscheint oder einem anderen Vorhaben als unselbständiger Teil zugeordnet ist (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1977 - 4 C 47.75 - BVerwGE 54, 328 ).

    Denn die darin angelegte Differenzierung verkennt, dass es sich bei dem Begriff des Hochbaus (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG) um einen eigenen bundesrechtlichen Begriff handelt, der ohne Bezugnahme auf das Bauordnungsrecht der Länder aus sich heraus auszulegen und anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1970 - 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 S. 5; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1977 - 4 C 47.75 - BVerwGE 54, 328 ).

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 1.80

    Fernstraßen - Anlagenverbot - Errichten - Änderung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18
    § 9 FStrG enthält ein System abgestufter Bindungen des Grundstückseigentümers (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - 4 C 1.80 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 20 S. 4).

    Etwaige Schwierigkeiten der Straßenbaubehörde, hinsichtlich letzterer Regelung im Einzelnen nachzuweisen, dass die Zustimmung wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, bestehender Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung versagt werden muss, hat der Gesetzgeber dabei in Kauf genommen (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - 4 C 1.80 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 20 S. 4).

  • BVerwG, 29.02.2012 - 9 C 8.11

    Bundesfernstraße; Bundesautobahn; Anbauverbot; Anschlussstelle; Anlage der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18
    a) Mit Rücksicht auf Art. 103 Abs. 2 GG, der für das Straf- wie für das Ordnungswidrigkeitenrecht gilt, kommt dem Wortlaut des Gesetzes bei der Auslegung des Anbauverbots nach § 9 Abs. 1 FStrG eine herausgehobene Bedeutung zu; denn der Verstoß ist gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 7 FStrG als Bußgeldtatbestand ausgestaltet (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29. Februar 2012 - 9 C 8.11 - BVerwGE 142, 84 Rn. 12).
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 48.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18
    Denn die darin angelegte Differenzierung verkennt, dass es sich bei dem Begriff des Hochbaus (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG) um einen eigenen bundesrechtlichen Begriff handelt, der ohne Bezugnahme auf das Bauordnungsrecht der Länder aus sich heraus auszulegen und anzuwenden ist (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 1970 - 4 C 48.67 - Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 10 S. 5; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1977 - 4 C 47.75 - BVerwGE 54, 328 ).
  • Drs-Bund, 10.04.1953 - BT-Drs I/4248
    Auszug aus BVerwG, 29.01.2020 - 9 C 10.18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 59.84 - BVerwGE 74, 217 ) dient die Vorschrift zwar zunächst der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs; diesen Gesichtspunkt benennen die Gesetzesmaterialien (BT-Drs. 1/4248 S. 21; BT-Drs. 7/1265 S. 19) als einzigen tragenden Grund.
  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 A 4.19

    Keine Verlegung eines Erdkabels im Gebiet eines durch vorläufige Anordnungen

    Es soll auch der Möglichkeit einer künftig etwa erforderlichen Straßenerweiterung Rechnung tragen, die durch Veränderungen in der Verbotszone aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen erschwert wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1986 - 4 C 59.84 - BVerwGE 74, 217 und vom 29. Januar 2020 - 9 C 10.18 - BVerwGE 167, 287 Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2023 - 10 S 3206/21

    Zulässigkeit eines Motorsport-Übungsgeländes für Enduro- und Motocross-Motorräder

    Das Bundesverwaltungsgericht habe eine bloße Zufahrt nicht als Hochbau im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FStrG angesehen (BVerwG, Urteil vom 29.01.2020 - 9 C 10.18 -).
  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 22/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. klinisches

    In diesem Fall sind die Betten der Klinik der Lehreinheit Humanmedizin - klinisch-praktische Medizin - zuzuordnen (B. v. 18.06.2018 - 9 C 10/18 -, n.v.; B. v. 29.05.2019 - 9 C 19/19 -, juris, Rn. 27).
  • VG Schleswig, 29.05.2019 - 9 C 19/19

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1.

    In diesem Fall sind die Betten der Klinik der Lehreinheit Humanmedizin - klinisch-praktische Medizin - zuzuordnen (B. v. 18.06.2018 - 9 C 10/18 -, n.v.).
  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 9 C 28/20

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 5. Fachsemester (1. kllinisches

    In diesem Fall sind die Betten der Klinik der Lehreinheit Humanmedizin - klinisch-praktische Medizin - zuzuordnen (B. v. 18.06.2018 - 9 C 10/18 -, n.v.; B. v. 29.05.2019 - 9 C 19/19 -, juris, Rn. 27).
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 9 C 2/21

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin, 5. Fachsemester, Sommersemester 2021

    In diesem Fall sind die Betten der Klinik für Kiefer- und Gesichtschirurgie der Lehreinheit Humanmedizin - klinisch-praktische Medizin - zuzuordnen (B. v. 18.06.2018 - 9 C 10/18 - n. v.; B. v. 29.05.2019 - 9 C 19/19 - juris, Rn. 27).
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